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Bei welchem Verlauf der Krankheit MDS darf man nicht mehr Autofahren

Frage von: Anonym

hoffe, dass ich meine Frage jetzt im richtigen Themenfeld stelle:

Sehr geehrte MDS-Experten,
habe seit Jahren Leukozyten-Werte unter 4 G/l, meine Werte schwanken um 3 G/l.
Außerdem liegen seit Jahren meine Hämoglobin-Werte unter 14 g/dl (sie schwanken um die 13 g/dl). Ähnliches beim Hämatokrit, der Norm-Wert 40% wird unterschritten, dort schwanken die Werte um 37%.
Mein Hämatologe rät mir zu Knochmarkpunktion. Bisher habe ich die Knochmarkpunktion vermieden, da ich die Angst habe, dass ich mit der Diagnose MDS nicht mehr Autofahren darf.
Daher bitte ich Sie um Ihre Antwort auf meine Frage: bei welchem Verlauf der Krankheit MDS darf man nicht mehr Autofahren.

Bedanke mich schonmal für Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

Veröffentlicht am: 23. März 2025 um 20:46 Uhr

Antworten zu dieser Frage

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Beitrag von: Koordinator

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Frage. Generell wird eine Knochenmarkpunktion empfohlen, um eine genauere Diagnose zu stellen und gegebenenfalls eine geeignete Behandlung einzuleiten.
Die Fähigkeit und Erlaubnis, Auto zu fahren, ist nicht zwangsläufig von einer gesicherten MDS-Diagnose abhängig. Allerdings kann es bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf, beispielsweise bei Hämoglobin-Werten unter 7 g/dl – teilweise in Kombination mit anderen Nebendiagnosen wie Diabetes oder Herzrhythmusstörungen, sowie der Notwendigkeit bestimmter Medikamente aus medizinischen Gründen nicht mehr empfohlen werden. Dies ist jedoch individuell verschieden. In solchen Fällen rät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt vom Autofahren ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse die Kosten für Fahrten zum Behandler übernehmen. Dies hängt insbesondere von der medizinischen Notwendigkeit ab. Ob eine Kostenübernahme erfolgt, richtet sich nach den individuellen Regelungen der jeweiligen Krankenkasse.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.


Veröffentlicht am: 24. März 2025 um 14:40 Uhr

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